3.3.3. Universitätsunterricht
Universitätsunterricht: Berühmte Worte Humboldts über den Sinn des Universitätsstudiums lassen die große Ferne zwischen seiner Vision und dem heutigen, durch Massenausbildung nach Regelstudienzeiten, durch Publikationsflut und Kommunikationsarmut ge(kenn)zeichneten Hochschulalltag deutlich werden: „Wenn also der Elementarunterricht den Lehrer erst möglich macht, so wird er durch den Schulunterricht entbehrlich. Darum ist auch der Universitätslehrer nicht mehr Lehrer, der Studierende nicht mehr Lernender, sondern dieser forscht selbst, und der Professor leitet seine Forschung und unterstützt ihn darin. Denn der Universitätsunterricht setzt nun in Stand, die Einheit der Wissenschaft zu begreifen, und hervorzubringen, und nimmt daher die schaffenden Kräfte in Anspruch.
Denn auch das Einsehen der Wissenschaft als solcher ist ein, wenn gleich untergeordnetes Schaffen. Daher hat der Universitätsunterricht keine Gränze nach seinem Endpunkt zu, und für die Studirenden ist, streng genommen, kein Kennzeichen der Reife zu bestimmen. Ob, wie lange, und in welcher Art derjenige, der einmal im Besitze tüchtiger Schulkenntnisse ist, noch mündlicher Anleitung bedarf? hängt allein vom Subject ab. Das Collegienhören selbst ist eigentlich nur zufällig: das wesentlich Nothwendige ist, dass der junge Mann zwischen der Schule und dem Eintritt ins Leben eine Anzahl von Jahren ausschliessend dem wissenschaftlichen Nachdenken an einem Orte widme, der Viele, Lehrer und Lernende in sich vereinigt“ (261 f.).
Entscheidend für die Durchführung solcher Reformpläne ist die Neuorganisation der Lehrerbildung. Für den Elementarunterricht werden „Normalinstitute“ zur praktischen Lehreraus- und -fortbildung nach der Pestalozzi-Methode errichtet, vor allem durch Carl August Zeller am Waisenhaus, einem Erziehungsheim mit Modellschule in Königsberg (vgl. GS X 208-14)4). Auch die Lehrer der gelehrten Schulen kannten bislang keine einheitliche Ausbildung; sie wurden nach Willkür, Zufall und Geldmitteln des Schulpatrons (Gutsherr, Kirche, Kommune) angestellt. Diesem Mißstand wird durch Maßnahmen begegnet, die das Patronat und die Examina betreffen.
4) vgl. 2)