3.3.2. Schulunterricht
Schulunterricht: „Der Zweck des Schulunterrichts ist die Übung der Fähigkeiten, und die Erwerbung der Kenntnisse, ohne welche wissenschaftliche Einsicht und Kunstfertigkeit unmöglich ist... Der Schüler ist reif, wenn er so viel bei ändern gelernt hat, dass er nun für sich selbst zu lernen im Stande ist“ (260f.). Humboldt insistiert darauf, „dass die gelehrten Schulen nicht bloss lateinische seyen, sondern der historische und mathematische Unterricht gleich gut und sorgfältig mit dem philologischen behandelt werde“, und betont andererseits, „dass der Sprachunterricht wirklich Sprachunterricht“ und nicht in erster Linie Dichterlektüre sei (265), denn es müsse „die Form einer Sprache, als Form, sichtbar werden“ (266) und der Schüler lernen, „in der bestimmten Sprache die Sprache überhaupt“ anzuschauen (263); worauf sich denn auch der Vorrang der alten Sprachen für den allgemeinbildenden Unterricht gründe (266).